Gemeinsam bekommen wir es hin.

Sicher tun Sie viele Dinge besser und viel lieber als sich mit Steuer- oder Bilanzrecht auseinanderzusetzen. Diese Dinge können sehr unangenehm und lästig sein. Keine Bange, dafür sind wir ja da.

Gemeinsam können wir den Grundstein dafür legen, dass Sie von den Widrigkeiten des Steuerrechts und vor Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt oder anderen Behörden verschont bleiben. Entscheidend ist doch, dass Sie sich auf das Wichtige konzentrieren können: den wirtschaftlichen Erfolg Ihres Unternehmens.

Wenn Berater und Mandant als Team zusammenarbeiten, können wir Ihnen „den Rücken freihalten“.

Auch dann, wenn Sie bisher als Einzelkämpfer Ihren Weg gegangen sind und nicht alles glatt gelaufen sein sollte.

Gemeinsam (!) bekommen wir es hin, dass sie kurzfristig wieder ein gutes Gewissen bekommen und abends beruhigt schlafen gehen können. Wir haben die Erfahrung und kümmern uns darum. Für Ihr beruhigtes Gewissen und Ihren guten Schlaf.

Versprochen.

Wir beraten Menschen, keine Steuernummern - Kostenkontrolle

  • Finanz­buchhaltung

    Verarbeitung der Buchungsbelege zu monatlichen, vierteljährlichen oder jährlichen Auswertungen

    auf Wunsch: „Offene Posten-Buchhaltung“ oder Kostenstellen­rechnung

    Hilfestellung bei Vorkontierung und Belegsortierung

    Hilfestellung bei Ein­richt­ung einer Buch­haltung vor Ort

    Übernahme Ihrer selbst ange­fertig­ten Finanz­buch­haltung in unser System und Kontrolle (und Rück­über­tragung)

    Hilfestellung bei Buchung­sfragen im Alltag

  • Jahres­ab­schluss­erstellung

    Erstellung von Jahresabschlüssen

    Erstellung von Einnahmen – Überschuss – Rechnungen

    Handelsbilanzen und Steuerbilanzen

    Übernahme Ihrer selbst ange­fertigten Finanz­buch­haltung in unser System zur Ab­schluss­erstellung

    gegebenen­falls: Ab­schluss­erstellung vor Ort

  • Steuer­er­klä­rungen

    Anfertigung aller unternehmens­bezogenen und aller privaten Ertragsteuer­erklärungen

    Erbschaftsteuer­erklärungen

    Schenkungsteuer­erklärungen

    Feststellungs­erklärungen

  • Lohn­buch­haltung

    Durchführung der Lohnabrechnungen mit Führung der Lohnkonten

    Abwicklung des Meldeverfahrens bei Sozialkassen

    Übermittlung von Beitragsnachweisen an Krankenkassen

    Im Bereich Baulohn arbeiten wir mit hochspezialisierten Dienstleistern zusammen

  • Anlagen­buch­haltung

    Führung der Anlageverzeichnisse

    optimale Wahl von Abschreibungs­dauern und -methoden

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